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Liegt eine triviale Wiedergabe des Originals vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als Wikipedia:de:Lichtbildwerk nötige Wikipedia:de:Schöpfungshöhe, noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (vgl. BGH GRUR 90, 669 - Bibelreproduktion) auf, um Leistungsschutz als Wikipedia:de:Lichtbild genießen zu können.
Damit diese Datei in der DroidWiki bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass
- das Bild vor mindestens 100 Jahren hergestellt wurde und
- das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.
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