Garantie: Unterschied zwischen den Versionen

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(Rechtschreibung, Grammatik, Kategorie)
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Als '''Garantie''' bezeichnet man die freiwillige Zusicherung eines Garantiegebers gegenüber eines Garantienehmers, in einem bestimmten Fall wie in den Garantiebsteimmungen festgelegt zu handeln.<ref>http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html</ref><ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie</ref>
Als '''Garantie''' bezeichnet man die freiwillige Zusicherung eines Garantiegebers gegenüber einem Garantienehmer, in einem bestimmten Fall wie in den Garantiebestimmungen festgelegt zu handeln.<ref>http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html</ref><ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie</ref>


== Umfang ==
== Umfang ==
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Garantiegebers, zum Beispiel des Herstellers oder des Händlers, die keinen gesetzlichen Mindestumfang aufweisen muss. Die Garantiebestimmungen kann der Garantiegeber selbst festlegen, zum Beispiel die Laufzeit, der Service oder ähnliches. Die Garantie deckt dabei oft nicht nur eine Reparatur im Falle eines Schadens ab, sondern garantiert oft auch den Preis, die Verfügbarkeit oder das Vorgehen bei einer Garantie-Inanspruchnahme.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Garantiegebers, zum Beispiel des Herstellers oder des Händlers, die keinen gesetzlichen Mindestumfang aufweisen muss. Die Garantiebestimmungen kann der Garantiegeber selbst festlegen, zum Beispiel die Laufzeit oder den Service. Die Garantie deckt dabei oft nicht nur eine Reparatur im Falle eines Schadens ab, sondern garantiert oft auch den Preis, die Verfügbarkeit oder das Vorgehen bei einer Garantie-Inanspruchnahme.


== Ansprüche ==
== Ansprüche ==
Der Garantienehmer, also der Kunde des Produktes, bzw. der Dienstleistung, kann die Garantie im Rahmen der beim Kauf festgelegten Bedingungen, in Anspruch nehmen. Der Garantiegeber ist verpflichtet die Ansprüche des Kunden im Rahmen in der vereinbarten Bestimmungen ausführen und ist dazu gesetzlich verpflichtet.
Der Garantienehmer, also der Kunde des Produktes bzw. der Dienstleistung, kann die Garantie im Rahmen der beim Kauf festgelegten Bedingungen, in Anspruch nehmen. Der Garantiegeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Ansprüche des Kunden im Rahmen der vereinbarten Bestimmungen ausführen.


== Veränderung der Software (Root) ==
== Veränderung der Software (Root) ==
Verändert man das Gerät Softwaretechnisch, zum Beispiel durch das Rooten, erlischt dabei nicht zwangsläufig die Garantie. Ausschlaggebend dabei sind die Bedingungen der Garantie, ob in diesen das Verändern der Software des Gerätes zum Ausschluss aller oder einiger Garantieansprüche führt. Bei HTC und dem Bootloader Unlock Tool ([[HTCDev]]) ist der Verlust der Garantie durch den Verzicht des Kunden geregelt. Das bedeutet, das der Kunde beim Beantragen des Unlock-Codes auf einige Garantieteile verzichten muss. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob die Software des Gerät tatsächlich verändert wurde oder nicht, der Kunde hat auf die Garantieteile verzichtet, demnach muss HTC diesen Bestimmungen aus der anfangs zugesicherten Garantie nicht nachkommen.
Verändert man ein Gerät softwaretechnisch, zum Beispiel durch das Rooten, erlischt dabei nicht zwangsläufig die Garantie. Ausschlaggebend dabei sind die Bedingungen der Garantie, ob in diesen das Verändern der Geräte-Software zum Ausschluss aller oder einiger Garantieansprüche führt. Bei HTC und dem Bootloader Unlock Tool ([[HTCDev]]) ist der Verlust der Garantie durch den Verzicht des Kunden geregelt. Das bedeutet, dass der Kunde beim Beantragen des Unlock-Codes auf einige Garantieteile verzichten muss. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob die Software des Geräts tatsächlich verändert wurde oder nicht, der Kunde hat auf die Garantieteile verzichtet, demnach muss HTC diesen Bestimmungen aus der anfangs zugesicherten Garantie nicht nachkommen.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
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[[Kategorie:Allgemein]]

Version vom 13. Juni 2013, 20:51 Uhr

Als Garantie bezeichnet man die freiwillige Zusicherung eines Garantiegebers gegenüber einem Garantienehmer, in einem bestimmten Fall wie in den Garantiebestimmungen festgelegt zu handeln.[1][2]

Umfang

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Garantiegebers, zum Beispiel des Herstellers oder des Händlers, die keinen gesetzlichen Mindestumfang aufweisen muss. Die Garantiebestimmungen kann der Garantiegeber selbst festlegen, zum Beispiel die Laufzeit oder den Service. Die Garantie deckt dabei oft nicht nur eine Reparatur im Falle eines Schadens ab, sondern garantiert oft auch den Preis, die Verfügbarkeit oder das Vorgehen bei einer Garantie-Inanspruchnahme.

Ansprüche

Der Garantienehmer, also der Kunde des Produktes bzw. der Dienstleistung, kann die Garantie im Rahmen der beim Kauf festgelegten Bedingungen, in Anspruch nehmen. Der Garantiegeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Ansprüche des Kunden im Rahmen der vereinbarten Bestimmungen ausführen.

Veränderung der Software (Root)

Verändert man ein Gerät softwaretechnisch, zum Beispiel durch das Rooten, erlischt dabei nicht zwangsläufig die Garantie. Ausschlaggebend dabei sind die Bedingungen der Garantie, ob in diesen das Verändern der Geräte-Software zum Ausschluss aller oder einiger Garantieansprüche führt. Bei HTC und dem Bootloader Unlock Tool (HTCDev) ist der Verlust der Garantie durch den Verzicht des Kunden geregelt. Das bedeutet, dass der Kunde beim Beantragen des Unlock-Codes auf einige Garantieteile verzichten muss. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob die Software des Geräts tatsächlich verändert wurde oder nicht, der Kunde hat auf die Garantieteile verzichtet, demnach muss HTC diesen Bestimmungen aus der anfangs zugesicherten Garantie nicht nachkommen.

Einzelnachweise