Garantie: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Garantie''' bezeichnet man die freiwillige Zusicherung eines Garantiegebers gegenüber einem Garantienehmer, in einem bestimmten Fall wie in den Garantiebestimmungen festgelegt zu handeln.<ref>http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html</ref><ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie</ref>
Als '''Garantie''' bezeichnet man die freiwillige Zusicherung eines Garantiegebers gegenüber einem Garantienehmer, in einem bestimmten Fall wie in den Garantiebestimmungen festgelegt zu handeln.<ref>http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html</ref><ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie</ref>
Dieser Artikel gibt ausschließlich allgemeine Informationen zum Thema Garantie und stellt weder eine Rechtsberatung dar, noch den Bezug zu einem speziellen, individuellen Fall. Bei Fragen zu einem expliziten Streitfall oder genaueren Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand.


== Umfang ==
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