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Kinderzuschlag
Ab Januar 2005 können Familien in Deutschland den Kinderzuschlag beantragen.
Er ist für Familien bestimmt, deren Eltern zwar Ihren eigenen Bedarf bei Arbeitslosengeld II decken können, aber nicht den Bedarf der Kinder.
Es wird eine komplizierte Berechnung notwendig.
Die Familienkassen bereiten sich gerade auf die Regelungen vor.
Voraussichtlich gibt es ab November 2004 Antragsunterlagen bei den Familienkassen.
Weitere detailierte Angaben folgen demnächst.
Die Regelungen sind im Bundeskindergeldgesetz fixiert.
Erste Informationen findet man unter:
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent;jsessionid=BoFqSBdFSV1cwJjKnuxx0W9uYrxhhQF2GbV05soDfPOukScUTn3X!-984878394?docId=52072&rqc=1&ls=false&ut=0
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