Bootloader Unlock: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Änderung der Größe ,  11. Februar 2015
Verlinkung berichtigt
(ROM nicht Rom)
(Verlinkung berichtigt)
Zeile 5: Zeile 5:


=== Umfang des Locks ===
=== Umfang des Locks ===
Bei dem Umfang, welche Funktionen bzw. Ressourcen gelockt werden, unterscheiden sich die Hersteller. Einige haben lediglich den Bootloader gesperrt, sodass dieser nicht verändert oder ersetzt werden kann. [[CustomRom|CustomROMs]] bzw. [[Kernel|CustomKernel]] können allerdings problemlos installiert werden. Dadurch bietet der Hersteller dem User die Möglichkeit relativ gefahrlos Veränderungen an dem Gerät vorzunehmen.
Bei dem Umfang, welche Funktionen bzw. Ressourcen gelockt werden, unterscheiden sich die Hersteller. Einige haben lediglich den Bootloader gesperrt, sodass dieser nicht verändert oder ersetzt werden kann. [[CustomROM|CustomROMs]] bzw. [[Kernel|CustomKernel]] können allerdings problemlos installiert werden. Dadurch bietet der Hersteller dem User die Möglichkeit relativ gefahrlos Veränderungen an dem Gerät vorzunehmen.


Andere Hersteller sperren neben dem Bootloader auch während des [[Bootprozess|Bootvorgangs]] andere [[Partitionen]] auf dem Gerät, wie zum Beispiel die /system-Partition oder die [[Recovery|/recovery]]-Partition. Dadurch ist der User sehr in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt. Aus diesem Grund bieten einige Hersteller, gegen den kompletten oder nur teilweisen Verlust der herstellerseitigen [[Garantie]], an, den Bootloader zu entsperren. [[Gewährleistung|Gewährleistungsansprüche]] bleiben dabei unberührt.
Andere Hersteller sperren neben dem Bootloader auch während des [[Bootprozess|Bootvorgangs]] andere [[Partitionen]] auf dem Gerät, wie zum Beispiel die /system-Partition oder die [[Recovery|/recovery]]-Partition. Dadurch ist der User sehr in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt. Aus diesem Grund bieten einige Hersteller, gegen den kompletten oder nur teilweisen Verlust der herstellerseitigen [[Garantie]], an, den Bootloader zu entsperren. [[Gewährleistung|Gewährleistungsansprüche]] bleiben dabei unberührt.
11.008

Bearbeitungen