Autopatrol, emailconfirmed
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Die '''Gewährleistung''', oder auch '''Mängelhaftung''', ist | Die '''Gewährleistung''', oder auch '''Mängelhaftung''', ist das Recht eines Käufers, im Zuge einer mangelbehafteten Ware Nachbesserung ("Mängelbeseitigung") zu verlangen. Die Gewährleistung ist demnach, entgegen der [[Garantie]], ein gesetzlich festgelegtes Recht des Käufers<ref>[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31999L0044:DE:HTML Europäische Richtlinie zur Gewährleistung]</ref>. | ||
'''HINWEIS:''' Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung ersetzt und nicht immer auf jeden individuellen Fall angewendet werden kann. Im Zweifelsfall zeigt dieser Artikel lediglich die Richtung auf, ersetzt allerdings keine persönliche Rechtsberatung mit Betrachtung Ihres persönlichen Falls. | '''HINWEIS:''' Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung ersetzt und nicht immer auf jeden individuellen Fall angewendet werden kann. Im Zweifelsfall zeigt dieser Artikel lediglich die Richtung auf, ersetzt allerdings keine persönliche Rechtsberatung mit Betrachtung Ihres persönlichen Falls. | ||
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== Umfang der Gewährleistung == | == Umfang der Gewährleistung == | ||
Die Gewährleistung bietet dem Käufer das Recht, Nachbesserung im Sinne des § 437 Abs. 1 zu verlangen.<ref>[http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html § 437 BGB]</ref>. Des Weiteren hat der Käufer mindestens bis zu 2 Jahre nach Kauf der Ware oder Leistung das Recht, einen Schaden bzw. einen Fehler beseitigen zu lassen, welcher bereits '''beim''' oder '''vor''' dem Kauf bestand, allerdings erst später aufgefallen ist. Die Beweislast obliegt in den ersten 6 Monaten nach dem Gefahrübergang beim Verkäufer, danach ist der Käufer dazu verpflichtet, zu beweisen, dass der beschriebene Mangel vor dem Kauf bereits vorhanden war. Die Gewährleistung deckt dabei also '''keine''' Schäden und Fehler ab, die erst nach dem Kauf entstanden sind. Unter die Gewährleistung fallen daher auch keine Verschleißteile wie zum Beispiel der Akku oder andere, von der täglichen Nutzung | Die Gewährleistung bietet dem Käufer das Recht, Nachbesserung im Sinne des § 437 Abs. 1 zu verlangen.<ref>[http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html § 437 BGB]</ref>. Des Weiteren hat der Käufer mindestens bis zu 2 Jahre nach Kauf der Ware oder Leistung das Recht, einen Schaden bzw. einen Fehler beseitigen zu lassen, welcher bereits '''beim''' oder '''vor''' dem Kauf bestand, allerdings erst später aufgefallen ist. Die Beweislast obliegt in den ersten 6 Monaten nach dem Gefahrübergang beim Verkäufer, danach ist der Käufer dazu verpflichtet, zu beweisen, dass der beschriebene Mangel vor dem Kauf bereits vorhanden war. Die Gewährleistung deckt dabei also '''keine''' Schäden und Fehler ab, die erst nach dem Kauf entstanden sind. Unter die Gewährleistung fallen daher auch keine Verschleißteile wie zum Beispiel der Akku oder andere, von der täglichen Nutzung beeinträchtigte Teile des Telefons. | ||
=== Nacherfüllung === | === Nacherfüllung === |