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Die '''Gewährleistung''', oder auch '''Mängelhaftung''', ist | Die '''Gewährleistung''', oder auch '''Mängelhaftung''', ist das Recht eines Käufers, im Zuge einer mangelbehafteten Ware Nachbesserung ("Mängelbeseitigung") zu verlangen. Die Gewährleistung ist demnach, entgegen der [[Garantie]], ein gesetzlich festgelegtes Recht des Käufers<ref>[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31999L0044:DE:HTML Europäische Richtlinie zur Gewährleistung]</ref>. | ||
'''HINWEIS:''' Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung ersetzt und nicht immer auf jeden individuellen Fall angewendet werden kann. Im Zweifelsfall zeigt dieser Artikel lediglich die Richtung auf, ersetzt allerdings keine persönliche Rechtsberatung mit Betrachtung Ihres persönlichen Falls. | '''HINWEIS:''' Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung ersetzt und nicht immer auf jeden individuellen Fall angewendet werden kann. Im Zweifelsfall zeigt dieser Artikel lediglich die Richtung auf, ersetzt allerdings keine persönliche Rechtsberatung mit Betrachtung Ihres persönlichen Falls. |
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