Rechtsstreit zwischen Google und Oracle

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Rechtsstreit zwischen Google und Oracle
Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127.
Gericht Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127.
Angeklagter/Beklagter Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127.
Kläger Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127.
Tag der Klageeinreichung 13. August 2010
Aktenzeichen Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127.
Mitglieder des Gerichts
Richter Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127.

Der Rechtsstreit zwischen Google und Oracle begann im August 2010 mit einer Klage von Oracle in den USA gegen Google. Kern der Klage ist der Vorwurf, Google habe mit dem Android-Code gegen sieben Software-Patente von Sun Microsystems verstoßen.[1][2] Die Firma Sun wurde von Oracle im Jahr 2010 übernommen.[3]

Inzwischen fordert Oracle einen Schadensersatz in Höhe von 9,3 Milliarden US-Dollar für 37 in Android genutzte Java-APIs.[4]

Nach einer Entscheidung für Google durch die Geschworenen des Bundesgerichts in San Francisco, hat das von Oracle angerufene Bundesberufungsgericht diese Entscheidung gekippt und verwies den Fall für eine mögliche Zahlung eines Schadenersatzes zurück an die Vorinstanz.

Ende November 2019 lies der von Google angerufene oberste Gerichtshof eine Anhörung des Falls zu, eine Entscheidung wird bis Juli 2020 erwartet.[5][6][7]

Am 5. April 2021 entschied der Supreme Court der Vereinigten Staaten, dass die Verwendung der Java APIs in Googles Android-Betriebssystem von der Fair-Use Regel abgedeckt sei.[8][9]

Zeitlicher Ablauf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ab 2010[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 13. August 2010 reichte Oracle beim U.S. District Court for the Northern District of California eine Klageschrift ein, die Google beschuldigt, mehrere Patente des Unternehmens bezüglich der Verwendung von Java in dessen mobilen Betriebssystems Android verletze. Dabei geht es unter anderem um die Patente mit den Nummern 6.125.447, 6.192.476, 5.966.702, 7.426.720, RE38.104, 6.910.205, und 6.061.520.[10][11][12] Am selben Tag kommentierte Google, dass die Klageschrift nicht zugestellt wurde, und daher zurzeit kein Kommentar möglich ist.

Fast zwei Monate später, am 06. Oktober 2010 antwortete Google offiziell auf die von Oracle erhobenen Vorwürfe und wies alle Punkte zurück. Als ein Teil der Begründung zog der Konzern heran, dass Java bereits von Sun unter einer Open Source Lizenz veröffentlicht wurde, allerdings mit der Einschränkung , dass eine Implementierung einer Kompatibilitätsprüfung mit dem sogenannten Technology Compatibility Kit (TCK) stand hielt, welches allerdings nicht als Open Source Software veröffentlicht und lizenziert wurde. Android enthalte allerdings Teile der Java-Implementierung Apache Harmony, dessen Entwicklercommunity bereits mit Sun und Oracle über die Lizenzierung von Java stritt. Google schreibt in seiner Antwort, dass die von den Anschuldigungen betroffene betroffene Dalvik VM keine Java VM sei, da sich der von Dalvik generierte Bytecode vom Java Bytecode unterscheide. Zudem ersuchte der Konzern den zuständigen Richter William Alsup die betreffenden Patente als ungültig zu erklären.[13][14]

Ebenfalls im Oktober, am 28. Oktober 2010, konkretisierte Oracle, neben den Anschuldigungen der Patentverletzung, die Vorwürfe, Google habe auch das Copyright von Oracle verletzt. Hierfür hat das Unternehmen beim zuständigen Gericht weitere Beweise in Form von Zeile-zu-Zeile-Vergleichs-Schnipsel eingereicht, die zeigen sollen, dass Google bei der Entwicklung von Android nicht nur Patente verletzt habe, sondern auch die Implementierung zum Teil kopiert haben soll.[15][16] Als direkte Antwort von Google auf die von Oracle eingereichten Beweise, wirft der Konzern dem Kläger vor, Beweise zu manipulieren. In den in Beweisstück J gegenübergestellten Codebeispielen soll Oracle entscheidende und weitreichende Veränderungen und Löschungen vorgenommen haben. Zudem erläuterte der Konzern erneut, dass die Dalvik VM eine grundlegend andere Architektur besitze als die Java VM, auch wenn Android-Apps mit der Programmiersprache Java geschrieben werden können. Als weiteres Argument bringt Google vor, dass das Unternehmen gar nicht der Herausgeber oder alleinige Entwickler von Android sei. Das System würde von der Open Handset Alliance, einem Zusammenschluss von derzeit (2016) mehr als 80 Unternehmen, entwickelt und veröffentlicht und Google für die Beiträge an der Entwicklung keine Zahlungen oder Erträge erhält.[17][18][19]

Ab 2011[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bereits im 2. Quartal 2011, am 02. Mai 2011, erreichte die, von Google bereits erwähnte, Apache Software Foundation (ASF) eine Vorladung des Gerichts, in der die Foundation aufgefordert wird, bis zum 13. Mai 2011 alle Dokumente offen zu legen, die im Zusammenhang mit dem Apache Harmony Projekt und Android, sowie dem Versuch der ASF betreffen, eine Lizenz für das Java SE Technology Compatibility Kit von Sun zu erhalten. Im Blog der Foundation wurde erklärt, dass man dieser Vorladung folgen würde, mit dem Hinweis, dass, aufgrund der Tatsache das man eine offene Entwickler-Community sei, ein Großteil der Dokumente bereits öffentlich zugänglich seien.[20][21]

Einen Tag später, am 03. Mai 2011, ordnete der zuständige Richter am Bezirksgericht, Alsup, an, dass die Anzahl der geltend gemachten Ansprüche beider Seiten in drei Stufen reduziert werden sollen. Nach der dritten und letzten Stufe soll Oracle sich auf drei Patentansprüche und Google auf 8 Einsprüche mit Verweis auf den Stand der Technik begrenzen.[22][23] Die Verhandlung vor dem Geschworenengericht wurde derweil für den 31. Oktober 2011 angesetzt.

Im Juni 2011 veröffentlichte die Nachrichtenagentur Reuters einen News-Beitrag, in dem die Höher des von Oracle geforderten Schadensersatzes durch Google genannt wird. Demnach soll Oracle eine Summe zwischen 1,4 und 6,1 Milliarden US-Dollar anstreben.[24] Google argumentierte gegen diese Summe sie sei atemberaubend und stünde in keinem Verhältnis zu einer sinnvollen Maßnahme zum Schutz geistigen Eigentums. Zudem liege selbst der untere Rahmen der Schadensersatzsumme um 10 Mal über der Summe, die Sun Microsystems, Inc. mit dem kompletten Java-Lizenzgeschäft jährlich umgesetzt habe und um 20 Mal höher als der Jahresumsatz für das Lizenzgeschäft für mobilen Plattform. Zudem berücksichtige Oracle bei der Aufstellung des Schadens nicht den Marktwert der Java-Plattform, sowie die Verhandlungen von Google und Sun über eine Lizenzierung der Java-Plattform für Android, die weit mehr als die genannten Patente inkludiert hätte. In dem Vorschlag von Sun, welcher von Google abgelehnt wurde, war von einer Zahlung von 60 Millionen US-Dollar über 3 Jahre, sowie max. 25 Millionen US-Dollar jährliche Umsatzbeteiligung die Rede.[25][26]

Am 29. Juni 2011 reichte Oracle ein Dokument bei Gericht ein, welche die tatsächliche Forderung an Google beschrieben ist. Demnach berechnete Oracle, bzw. Iain Cockburn, Oracles Experte für Schadensersatz, eine Summe von 2,6 Milliarden US-Dollar.[27][28][29]

Der zuständige Richter Alsup wies allerdings am 22. Juli 2011 einen Großteil der Schadensaufstellung ab und schlug einen alternativen Weg zur Schadensermittlung vor, welcher bei 100 Millionen US-Dollar beginnen soll. Oracle hat nun Zeit, eine überarbeitete Version der Schadensermittlung vorzulegen, der Vorschlag des Richters ist dabei nicht bindend und Oracle könne erneut auf eine deutlich höhere Summe kommen.[30]

Kurz vor dem Beginn der Verhandlung im Oktober 2011 ordnete Richter Alsup am 02. September 2011 an, dass sich beide Konfliktparteien, vertreten durch jeweils einen hochrangigen Manager der Geschäftsführung, zusammen mit einem Richter ein bis zwei Tage um eine Schlichtung bemühen. Dem ist bereits vorangegangen, dass beide Unternehmen am Anfang des Falls mit einem privaten Schlichter verhandelt haben und somit dem Schlichtungsplan des Gerichts umgangen haben. Allerdings war die Verhandlung nicht erfolgreich. Beide Unternehmen haben nun fünf Tage, bis zum 07. September 2011, Zeit, den hochrangigen Manager zu benennen.[31]

Kurz vor dem geplanten Beginn der Verhandlung, am 26. Oktober 2011, schlug Richter Alsup einen Plan für die Verhandlung vor, welche auf 3 Verhandlungen aufgeteilt werden soll., welche allerdings erst im nächsten Jahr (2012) starten soll. Im ersten Teil der Verhandlung soll es demnach um die Verletzung von Oracle's Copyright durch Google gehen. Im zweiten Teil soll der Fokus anschließend auf die Patentverletzungen, die Oracle Google vorwirft, gelegt werden. In der dritten und letzten Phase soll es dann um alle weiteren Themen, wie bspw. der Schadensersatzforderung, gehen.[32] Kurz vorm Ablauf der Frist für Kommentare beider am Prozess beteiligten Unternehmen zu diesem Prozessplan, antwortete Google positiv und unterstützend dem Plan gegenüber. Oracle hingegen lehnte den Plan ab, da die Befürchtung bestehe, Oracle würde durch den Plan bereits vor dem Prozess vorverurteilt werden.[33]

Am 15. November 2011 gab der zuständige Bezirksrichter einem Einspruch Googles statt, in welchem das Unternehmen den Ausschluss eines zweiten, von Oracle vorgebrachten, Sachverständigen fordert, da dieser zwar Berichte als Antwort auf Googles Gegendarstellungen erstellt habe, nicht aber die ursprünglichen, ersten Berichte, die von Iain Cockburn verfasst wurden. Da der Sachverständige dem Gericht bisher nicht bekannt war, wird der Sachverständige in der Verhandlung nicht zugelassen.[34] In einem zweiten Antrag forderte Google, dass mögliche Patent- und Urheberrechtsverletzungen vor dem 20. Juli 2010 nicht verhandelt werden sollen. Als Begründung für den Antrag gibt Google an, dass Oracle es versäumte, bis zu diesem Datum konkrete Geräte zu benennen, die die Rechte von Oracle verletzen. Der Antrag wurde vom Gericht abgewiesen, allerdings könne Google, mit entsprechenden Beweisen, den Antrag erneut in der Verhandlung vorbringen, wo er erneut geprüft werden müsse.[35][36][37]

Am 20. Dezember 2011 beschloss das US Patentamt, dass ein Großteil der Patentansprüche des von Oracle im Verfahren genutzte Patent 6.192.476 zurückgewiesen. Oracle hat bis zum 20. Februar 2012 Zeit, gegen die Entscheidung Einspruch einzulegen.[38][39]

Ab 2012[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ende März 2012 hat der eingesetzte Friedensrichter sowohl Google als auch Oracle erneut dazu aufgerufen, sich, unter seiner Aufsicht, zu treffen und über eine außergerichtliche Einigung zu verhandeln. Inzwischen wurde der Verhandlungsstart erneut verschoben, diesmal auf den 16. April 2012.[40][41][42]

Am 28. März 2012 reichte Google ein Vergleichsangebot ein, welches folgende Eckpunkte umfasst:

  • sollte in einem Verfahren die Verletzung des Patents mit der Nummer 6.061.520 festgestellt werden, würde Google einmalig $80.000 zahlen, sowie Oracle zu 0,015% an den Umsätzen von Android beteiligen, bis das Patent am 07. April 2018 ausläuft
  • für das Patent RE38.104 würde Google eine Einmalzahlung in Höhe von $2,72 Millionen tätigen, sowie Oracle zu 0,5% an den Umsätzen von Android beteiligen, bis das Patent am 22. Dezember 2012 ausläuft

Oracle hat den Vorschlag von Google als zu niedrig abgelehnt und wollte nicht auf ihre Rechte verzichten.[43][44][45][46] Am 31. März 2012 erklärte Richter Paul S. Grewal, der als Friedensrichter die Verhandlungen für eine außergerichtliche Einigung leitete und überwachte, die Verhandlungen für eine außergerichtliche Einigung mit folgenden Worten für gescheitert:[47]

„We are referred to as trial courts because, in the end, some cases just need to be tried. This case is a good example of why that is so. Despite their diligent efforts and those of their able counsel, the parties have reached an irreconcilable impasse in their settlement discussionswith the undersigned.[..] The parties should instead direct their entire attention to the preparation of their trial presentations. Good luck.“

„Wir werden als Gerichte bezeichnet, weil, am Ende, einige Fälle einfach verhandelt werden müssen. Dieser Fall ist ein gutes Beispiel warum dem so ist. Trotz der unermüdlichen Bemühungen ihrer Anwälte, haben beide Parteien unüberbrückbare Differenzen in den Vergleichsverhandlungen erreicht.[..] Die Parteien sollten stattdessen ihre volle Aufmerksamkeit der Vorbereitung ihrer Präsentation in der Verhandlung widmen. Viel Glück.“

Paul S. Grewal: ORDER RE: FURTHERSETTLEMENT CONFERENCES[48]

Ab 2016[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ende Mai 2016 haben die Geschworenen des Bundesgerichts in San Francisco nach 3-tägiger Beratung die Schadensersatzforderung von Oracle abgewiesen, da die Verwendung von Java APIs in Android durch Google vom Faire Use Prinzip gedeckt sei. Die Geschworenen erkannten demnach keine Urheberrechtsverletzung durch Google am geistigen Eigentum von Oracle.[49][50][51] Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigte Oracle an, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.[52]

Im Juli 2016 verklagte Google die Firma Oracle auf Schadensersatz in Höhe von $3,9 Millionen, weil im Rahmen des Rechtsstreit durch eine Anwältin von Oracle vertrauliche Informationen über finanzielle Vereinbarungen zwischen Google und Apple in der Öffentlichkeit bekannt geworden waren. [53][54][55]

Am 26. Oktober 2016 hat Oracle offiziell Berufung gegen das durch die Geschworenen getroffene Urteil vom Mai 2016 eingelegt. Das Berufungsverfahren soll bei einem Bundesberufungsgericht (United States Court of Appeal for the Federal Circuit) stattfinden.[56][57]

Ab 2018[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im März 2018 entschied das Bundesberufungsgericht (United States Court of Appeals for the Federal Circuit, kurz C.A.F.C.), dass die Verwendung der Java-APIs durch Google in Android nicht mit den Fair-Use-Regeln des US-Urheberrechts vereinbar ist. Das Gericht verwies den Fall zudem wieder an die Vorinstanz, welche über eine mögliche Zahlung eines Schadensersatzes von Google an Oracle entscheiden muss.[58][59]

Ab 2019[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 24. Januar 2019 rief Google offiziell den Supreme Court der Vereinigten Staaten an, um das im März 2018 getroffene Urteil des Bundesberufungsgericht zu überprüfen.[60] Google geht, entsprechend dem zusammen veröffentlichten Blog-Eintrag[61], weiterhin davon aus, dass die Nutzung von Software-Schnittstellen (sog. APIs) nicht durch das Copyright geschützt sind, bzw. unter die Fair Use Richtlinie fallen und möchte dies nun höchstrichterlich klären lassen. Weiterhin führt Google aus, dass die Entscheidung des Bundesberufungsgericht weitreichende Folgen auf die gesamte Software-Industrie habe. Die Verwendung standardisierter Software-Schnittstellen sei ein essentielles Element in der Modernen, Plattform-unabhängigen Software-Entwicklung und diene dadurch dem Fortschritt, was laut einem Zitat der US-amerikanischen Verfassung das Ziel des Urheberrechts sein soll.

Der oberste Gerichtshof fragte offiziell am 29. April 2019 bei der US-Regierung (Trump administration) an, um die Sichtweise auf den vorliegenden Fall zu erfahren und ob sich der Supreme Court damit befassen sollte oder nicht.[62][63] In Folge antwortete der oberste Anwalt der Vereinigten Staaten (United States Solicitor General), Noel J. Francisco, den Fall abzuweisen und stärkte damit direkt den Standpunkt Oracles.[64] Zugleich gaben sowohl:

in einem sog. Amici Curiae ihre Unterstützung Googles bekannt. Auch sie legten in ihren Schreiben die Wichtigkeit der Entscheidung für die Software-Industrie aus.

CNBC berichtete am 15. November, dass sich der oberste Gerichtshof (Supreme Court) mit dem Fall befassen wird.[5][6][7] Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts wird daher bis zur Entscheidung des Supreme Court, welche vor Juli 2020 erwartet wird, ausgesetzt.

Ab 2020[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 13. Januar veröffentlichten sowohl Red Hat,[70] als auch IBM,[71] ein Schreiben an den Supreme Court in dem sie Google in dem vorliegenden Patentstreit unterstützen. Einer der Argumente beider Unternehmen ist, dass Software-Schnittstellen nicht urheberrechtlich geschützt werden können. Dies habe in den letzten 3 Jahrzehnten vor allem zu Innovation und Wettbewerb in der Software-Industrie geführt.[72]

Ab 2021[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit einer Zustimmung von 6 Richtern, sowie 2 Gegenstimmen und einer nicht teilnehmenden Richterin (Amy Coney Barrett), entschied der Supreme Court am 5. April 2021, dass die Verwendung von Teilen der Java API durch Google für die Entwicklung des Android-Betriebssystems legal genutzt werden dürfe. Das Gericht hebt damit die vorinstanzlichen Entscheidung des Bundesberufungsgerichts auf. Es sieht die Verwendung von APIs, bei welchen nur die Zeilen Code verwendet werden, die absolut nötig sind, um Entwicklern die Verwendung zu ermöglichen, als zulässig an.[8][9]

Das Gericht verwies ausdrücklich darauf, dass die Entscheidung auf APIs bezogen sei, und frühere Entscheidungen nicht beeinflusse. APIs seien, als Teil eines Interfaces, von Natur aus mit nicht urheberrechtlich geschützten Ideen verbunden. Google habe die APIs verwendet, um Java-Entwicklern die Entwicklung von Android-Apps zu ermöglichen, was eine grundlegend transformative Verwendung sei. Das Urteil hängt weitgehend davon ab, dass APIs eine neue, kreative Arbeit ermöglicht, was ein Ziel der Fair-Use-Doktrin sei.

Trivia[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Verlauf des Rechtsstreit wurde Anfang 2016 öffentlich bekannt, dass Google seit dem Jahr 2008 ca. 31 Milliarden US-Dollar Umsatz und einen Gewinn von 22 Milliarden US-Dollar mit Android erzielt haben könnte (nach Informationen von Oracle).[73][74]

In der Android-Version N soll erstmals auch das OpenJDK[75] anstelle des Java Development Kits (JDK) von Oracle verwendet werden.[76] Einer der Hintergründe für diesen Wechsel der Entwicklungsumgebung könnte Spekulationen nach der Rechtsstreit sein, um die Verwendung der proprietären Java-APIs von Oracle zu vermeiden.[77]

Im April 2016 kamen Gerüchte auf, dass Google die Programmiersprachen Swift oder Kotlin für die Entwicklung nativer Android-Apps einführen will, wodurch rechtliche Probleme bei der Verwendung der Programmiersprache Java vermieden werden sollen.[78]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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  37. Vorlage:Internetquelle/Wartung/Zugriffsdatum nicht im ISO-FormatInterner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. In: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. Abgerufen am 2016-05-29.Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127.
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  39. Vorlage:Internetquelle/Wartung/Zugriffsdatum nicht im ISO-FormatInterner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. In: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. Abgerufen am 2016-05-29.Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127.
  40. Vorlage:Internetquelle/Wartung/Zugriffsdatum nicht im ISO-FormatRachel King: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. In: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. Abgerufen am 2016-06-25.Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127.
  41. Vorlage:Internetquelle/Wartung/Zugriffsdatum nicht im ISO-FormatInterner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. In: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. Abgerufen am 2016-06-25.Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127.
  42. Vorlage:Internetquelle/Wartung/Zugriffsdatum nicht im ISO-FormatInterner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. Abgerufen am 2016-06-25.Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127.
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  60. Vorlage:Internetquelle/Wartung/Zugriffsdatum nicht im ISO-FormatVorlage:Internetquelle/Wartung/Datum nicht im ISO-FormatTHOMAS C. GOLDSTEIN GOLDSTEIN & RUSSELL, P.C. 5225 Wisconsin Avenue, N.W., Suite 404 Washington, DC 20015 ROBERT A. VAN NEST CHRISTA M. ANDERSON EUGENE M. PAIGE REID P. MULLEN KEKER, VAN NEST & PETERS LLP 633 Battery Street San Francisco, CA 94111 BRUCE W. BABER MARISA C. MALECK KING & SPALDING LLP 1180 Peachtree Street, N.E. Atlanta, GA 30309 KANNON K. SHANMUGAM Counsel of Record CHARLES L. MCCLOUD MENG JIA YANG WILLIAMS & CONNOLLY LLP 725 Twelfth Street, N.W. Washington, DC 20005 (202) 434-5000 kshanmugam@wc.com MICHAEL S. KWUN KWUN BHANSALI LAZARUS LLP 555 Montgomery Street, Suite 750 San Francisco, CA 94111: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. Google LLC, 2019-01-24, abgerufen am 2019-01-26 (PDF, english).Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127.
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